Ab dem 01. Januar 2025 zählt in Deutschland die E-Rechnungspflicht. Was das konkret bedeutet, wieso eine solche Änderung eingeführt wird und was sich für Unternehmen in Zukunft ändert, sind Themen, mit denen wir uns in der folgenden Blogreihe beschäftigen werden.
Weitere Teile der Blogreihe zur E-Rechnung:
TEIL 1: Was bedeutet die E-Rechnung
TEIL 2: Übergangsregeln und Zeitplan der E-Rechnung
TEIL 3: Formatunterschiede der E-Rechnung
TEIL 5: Die E-Rechnung in der Praxis
TEIL 6: Verarbeitung der E-Rechnung in Microsoft Dynamics 365 Business Central / Navision
TEIL 7: Häufige Fragen zur E-Rechnung
TEIL 8: Zulässige Formate in Deutschland
Hinsichtlich der Übermittlung gibt es aktuell noch keine Vorgabe. Theoretisch könnte man seine Rechnungen sogar per nostalgischer 5.25 Zoll Diskette per Post verschicken – den Umschlag sollte man aber nicht knicken.
Zur Übermittlung einer elektronischen Rechnung reicht eine E-Mail vollkommen aus. Es kann aber auch ein Link zu einem Download sein, der Upload in einen Cloudspeicher oder die Übermittlung per EDI.
Im Wachstumschancengesetz ist definiert, dass “Die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit gewährleistet werden müssen.” Das bedeutet aber nicht, dass eine elektronische Rechnung eine qualifizierte elektronische Signatur besitzen oder per EDI nach Artikel 2 der Empfehlung 94/820/EG übertragen werden muss.
“Jeder Unternehmer legt fest, in welcher Weise die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet werden. Dies kann durch jegliche innerbetriebliche Kontrollverfahren erreicht werden, die einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schaffen können.”
Definition des Gesetzgebers
Es muss sich somit nicht zwingend um ein technisches oder EDV-gestütztes Verfahren handeln. Zumal ein solches Kontrollverfahren ohnehin bereits im eigenen Interesse der Unternehmen umgesetzt wird, um sicherzustellen, dass Leistung und Rechnungen übereinstimmen und es sich nicht um möglichen Betrug handelt.
Ergo: Es gibt derzeit also noch keine Vorgabe.
Dennoch taucht im Zusammenhang immer wieder ein Begriff auf, auf den wir weiter eingehen wollen: kurz PEPPOL.
Kurzfassung:
PEPPOL steht für „Pan-European Public Procurement OnLine“ und ist ein Netzwerk, über welches Teilnehmende sicher Daten austauschen können.
Sind beide Partner in PEPPOL registriert, können diese direkt Dokumente miteinander austauschen. Dabei ist PEPPOL nicht nur auf Rechnungen oder Deutschland beschränkt.
Über PEPPOL können Sie grenzüberschreitend Geschäftsdokumente austauschen – von der Rechnung bis zum Auftrag.
In Deutschland spielt das Netzwerk im B2B bisher eher eine untergeordnete Rolle. Im B2G (Business to Government) in der Kommunikation mit dem Bund ist PEPPOL allerdings bereits einer der Standardkanäle. Auch im europäischen Ausland wie Norwegen, Schweden, Dänemark und den Niederlanden wird PEPPOL rege genutzt. In Belgien wird es ab 01. Januar 2026 für alle B2B Steuerpflichtigen zur Pflicht.
Es ist davon auszugehen, dass PEPPOL in der nächsten Zeit deutlich an Relevanz gewinnen wird. Gerade hinsichtlich der ViDA-Initiative.
ViDA ist die Abkürzung für “VAT in the Digital Age“ – zu Deutsch “Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter”. Es handelt sich hierbei um eine Initiative der EU-Kommission zur Modernisierung des europäischen Mehrwertsteuersystems.
Ziele sind unter anderem
Dies soll dazu dienen, Verwaltungs- und Compliance-Kosten für EU-Händler deutlich zu senken und den Mehrwertsteuerbetrug einzudämmen. Infolgedessen sollen auch die ZM-Meldung sowie die Umsatzsteuervoranmeldung wegfallen, da durch ein dann transaktionales Meldesystem in den Mitgliedsstaaten die Daten quasi in Echtzeit zur Verfügung stehen.
Seit 1. Januar 2019 ist ein solches System in Italien zur Abrechnung aller inländischen Lieferungen und Dienstleistungen implementiert und bereits für die Allgemeinheit der italienischen Unternehmer (im B2B-, B2C-, B2G-Geschäft) obligatorisch.
Geplant war das EU-Meldesystem ursprünglich zum 01. Januar 2028. Da es hier aber innerhalb der Mitgliedsstaaten und verschiedenen Verbände, wie der Deutschen Industrie- und Handelskammer, noch Abstimmungsbedarf gibt, ist davon auszugehen, dass sich die Umstellung mindestens auf 2030, wenn nicht sogar 2032 verschieben wird.
MARKUS WEILAND
project manager